Sperrluft ist der Unterschied zwischen einer Klappe und einer Absperrung. Trotzdem wird ihre Menge oft aus einer Faustregel abgeleitet, die aus einem anderen Zusammenhang stammt.
Woher die 0,5 % kommen
Die verbreitete Regel lautet: Sperrluftmenge gleich 0,5 % des Nenndurchflusses im Kanal. Sie stammt aus der Auslegung von Wellendichtungen und gilt für saubere, trockene Gase bei moderater Druckdifferenz. Für eine Doppellamellenklappe im Rauchgas ist sie zu grob, weil sie weder die Spaltgeometrie noch den Druck im Hohlraum berücksichtigt.
Worauf es tatsächlich ankommt
Entscheidend ist nicht die Menge, sondern der Druck im Hohlraum zwischen den Lamellenreihen. Er muss über dem Rauchgasdruck an der ungünstigsten Stelle liegen – und die ungünstigste Stelle ist nicht der Klappenflansch, sondern die Mitte des Hohlraums bei voller Breite. Bei einer sechs Meter breiten Klappe ist der Druckverlust im Hohlraum selbst ein relevanter Anteil.
Daraus folgt: Sperrluft wird über den Druck ausgelegt, nicht über die Menge. Die Menge ergibt sich aus den Leckageflächen, die der Druck überwinden muss.
Erwärmung ist Teil der Auslegung
Die Sperrluft muss über dem Säuretaupunkt liegen. Kalte Sperrluft kühlt die Lamellen und erzeugt genau das Kondensat, das sie verhindern soll. Ein Erhitzer mit Temperaturüberwachung und eine isolierte Verteilerleitung gehören deshalb zur Anlage, nicht zur Option.
Die Messung, die zählt
Beim Nachweis vor der Freigabe wird der Differenzdruck an der Klappe gemessen, nicht am Ventilator. Der Ventilator kann 3 kPa liefern, während an der Klappe 800 Pa ankommen – und 800 Pa reichen nicht, wenn der Kanal bei 1,5 kPa Unterdruck steht. Diesen Wert ins Protokoll zu schreiben ist der einzige belastbare Nachweis.